Folgesteuer

Folgesteuer
Folgesteuer,
 
Ausgleichsteuer, eine Steuer, die eingeführt wird, um die zum Teil nicht vorhersehbare Umgehung oder Vermeidung des Steuertatbestandes einer schon erhobenen Steuer möglichst zu verhindern und einen eventuellen Einnahmeverlust des Staates auszugleichen. Beispiele: Schenkungsteuer als Folgesteuer zur Erbschaftsteuer, Teesteuer als Folgesteuer zur Kaffeesteuer. (Steuerausweichung)

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Ausgleichsteuer — Ausgleichsteuer,   Folgesteuer. * * * Aus|gleich|steu|er, die (österr.): Steuer, die anstelle der Umsatzsteuer auf importierte Waren erhoben wird …   Universal-Lexikon

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